Unsere Aufgaben
Bereits seit 1949 setzen wir uns für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern ein.
Am Anfang stand die Bewältigung der traumatischen Erlebnisse von Flucht und Vertreibung in der Gemeinschaft. Die Pflege der Kulturtraditionen half dabei sehr. Da alle vor dem Nichts standen, waren zunächst soziale Fragen im Mittelpunkt. Über das Lastenausgleichsgesetz konnten dabei einige Erfolge erzielt werden. Zuletzt gelang es, für jahrelange Zwangsarbeit, namentlich von Frauen und Kindern, eine kleine finanzielle Anerkennung zu erreichen. Die wichtigste ungelöste Frage ist die Rentenproblematik für Spätaussiedler, insbesondere aus der ehemaligen Sowjetunion. Seit 1990 verbindet den BdV und die Landmannschaften eine intensive Zusammenarbeit mit den deutschen Organisationen in den Vertreibungsgebieten.
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten, sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen überarbeitete jüngst die Kulturrichtlinie nach §96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Die am 1. April 2017 in Kraft getretene Richtlinie, die die alte Richtlinie aus dem Jahr 1993 abgelöst hat, ist ein wichtiges Element im Rahmen der Neuausrichtung der Förderung nach § 96 BVFG – Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema “Flucht und Vertreibung”. Konzeptionelle Ziele sind, Bewährtes zu erhalten und Neues hinzuzufügen. In diesem Sinne werden auch weiterhin Projekte zur Kulturpflege gefördert. Hinzu kommt die bisher ausgeschlossene Förderung von Projekten zur (historisch-)politischen Bildung. Damit soll erreicht werden, dass sich insbesondere junge Menschen stärker für die Thematik interessieren.
Die Kulturförderung ist durch das Haushaltsgesetz 2019 entsprechend aufgestockt worden, sodass damit eine Kulturreferentenstelle ermöglicht wurde.
Im Vordergrund steht die kulturelle Breitenarbeit einschließlich der heimat- und landeskundlichen Arbeit. Die Hauptarbeit wird von ehrenamtlich Tätigen geleistet. Sie wenden als Leiter vor Chören, Musik-, Volkstanz-, Trachten- und Theatergruppen, von Heimatstuben, Heimatmuseen und Heimatarchiven und als Veranstalter von Seminaren einen erheblichen Teil ihrer Freizeit dafür auf.
Ein weiteres Aufgabenfeld stellt die Bewahrung der Vielfalt kultureller Traditionen und des Kulturgutes der Deutschen im Osten als Bestandteil des gesamten europäischen Erbes dar. Nach den Veränderungen in den ostmitteleuropäischen Staaten, in denen Deutsche ihre Heimat hatten bzw. haben, ist es seit vielen Jahren möglich, dabei zu helfen, diese Traditionen, dort wo sie entstanden sind, zu erhalten bzw. ihnen wieder neues Leben einzuhauchen. Auch auf diesem Gebiet sind die Mitglieder der landsmannschaftlichen Organisationen führend.
Von Beginn an bildet das Bemühen um eine rasche Eingliederung in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland und das sozialpolitische und karitative Engagement den eindeutigen Schwerpunkt der Tätigkeiten. Der größte Anteil der ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern ist daher in der sozialen Beratung und Betreuung tätig.
Mehrere zehntausende Ehrenamtliche engagieren sich allein in der Aussiedlerbetreuung – etwa 50 sogar mit einem zeitlichen Aufwand von 25 bis zu 125 Stunden im Monat. Insgesamt kann in diesem Bereich von über 200.000 Stunden ehrenamtlicher Betreuung jeden Monat bundesweit ausgegangen werden.
Der BdV fordert seit Jahren die Rentenanspassung der Spätaussiedler. Diese kann hier eingesehen werden.
Unterstützung der deutschen Minderheiten
Die Arbeit für die Verständigung mit den Staaten Mittel- und Osteuropas erfolgt im Sinne der Charta der Heimatvertriebenen. Schon früh bewiesen die Vertriebenen Weitblick. In ihrer Charta von 1950 sprachen sie bereits Gedanken aus, an die noch keiner dachte. Sie formulierten sie, dass der Weg zu Frieden und Freiheit nur dauerhaft zu gewinnen sei, wenn die Völker zu einem Miteinander finden. Deshalb forderten sie ein geeintes Europa und verzichteten auf Rache und Vergeltung. Die Charta bleibt auch heute Wegweisung für unseren Verband. Sie ist eine Mahnung, Vertreibung, ethnische Säuberung, den Raub der angestammten Heimat, weltweit anzuklagen, damit diese künftig geächtet werden.
Per Kabinettsbeschluss ist zudem ein Beauftragter der Landesregierung für Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern bestellt worden.
Der Landesverband des BdV steht in guter Verbindung zu politischen Entscheidungsträgern, die dabei sind, Einrichtungen wie eine Erinnerungsstätte in Unna-Massen und ein Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens mit der Aufnahme von Exponaten der Vertriebenen einzurichten.