Das Land Nordrhein-Westfalen überarbeitete jüngst die Kulturrichtlinie nach §96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Die am 1. April 2017 in Kraft getretene Richtlinie, die die alte Richtlinie aus dem Jahr 1993 abgelöst hat, ist ein wichtiges Element im Rahmen der Neuausrichtung der Förderung nach § 96 BVFG – Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema “Flucht und Vertreibung”. Konzeptionelle Ziele sind, Bewährtes zu erhalten und Neues hinzuzufügen. In diesem Sinne werden auch weiterhin Projekte zur Kulturpflege gefördert. Hinzu kommt die bisher ausgeschlossene Förderung von Projekten zur (historisch-)politischen Bildung. Damit soll erreicht werden, dass sich insbesondere junge Menschen stärker für die Thematik interessieren.
Im Vordergrund steht die kulturelle Breitenarbeit einschließlich der heimat- und landeskundlichen Arbeit. Die Hauptarbeit wird von ehrenamtlich Tätigen geleistet. Sie wenden als Leiter vor Chören, Musik-, Volkstanz-, Trachten- und Theatergruppen, von Heimatstuben, Heimatmuseen und Heimatarchiven und als Veranstalter von Seminaren einen erheblichen Teil ihrer Freizeit dafür auf.