BUNDESVERTRIEBENENGESETZ
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist ein zentrales Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, das seit 1953 die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Unterstützung von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern bildet. Es sichert ihre Rechte und regelt ihren rechtlichen Status in Deutschland – von der Aufnahme bis zur Integration.
Das Bundesvertriebenengesetz unterscheidet mehrere Gruppen, die Anspruch auf rechtliche Anerkennung und Unterstützung haben. Grundlage ist stets ein gemeinsames historisches Schicksal: Vertreibung, Flucht oder erzwungene Auswanderung – vor allem aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit.
Als Heimatvertriebene gelten Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den folgenden Gebieten vertrieben oder zur Flucht gezwungen wurden:
Sie verloren infolge von Krieg, Grenzverschiebung und politischen Umbrüchen ihre Heimat – häufig unter Gewaltanwendung oder Zwang.
Der Begriff Vertriebene umfasst im BVFG auch deutsche Volkszugehörige, die bereits vor Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verlassen mussten – z. B. durch frühere Umsiedlungen, Kriegsmaßnahmen oder Verfolgung. Er ist also ein übergeordneter Begriff, unter dem auch die Heimatvertriebenen eingeordnet werden können.
Sowjetzonenflüchtlinge sind Personen, die aus der Sowjetischen Besatzungszone oder der späteren DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohen sind – vor allem aus politischen, religiösen oder ideologischen Gründen, oder weil ihnen dort Nachteile drohten.
Aussiedler sind Deutsche, die nach dem Krieg aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie aus der Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten nach Deutschland kamen. Sie lebten dort teils über Generationen als deutsche Minderheit.
Gemeinsames historisches Schicksal
Der BdV Landesverband NRW macht sich für die Anliegen dieser Menschen stark – im Geist von Anerkennung, Aufarbeitung und Versöhnung.